Vorsorgeuntersuchungen


Alle Frauen und Männer haben gemäß den „Krebsfrüherkennungsrichtlinien“ Anspruch auf jährliche Vorsorgeleistungen.

Bei Frauen zählen dazu jährliche Abstrichkontrollen (ab. dem 20. Lebensjahr) zur Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs; Tastuntersuchungen der Gebärmutter, der Eierstöcke und der Brust. Mit 55 besteht die Möglichkeit eine Darmspiegelung als Screening durchführen zu lassen. Alle Frauen zwischen dem 50. und 69. Lebensjahr werden alle 2 Jahre eingeladen, um an einem freiwilligen Mammographie-Screening teilzunehmen.

Ich biete in meiner Praxis ein paar Untersuchungen an, die in bestimmten Situationen eine sinnvolle Ergänzung der oben genannten Standarduntersuchungen darstellen, aber in der Regel nicht von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt werden. Dazu gehören die Ultraschalluntersuchungen der inneren Genitalorgane und die Ultraschalluntersuchungen der Brustdrüse. Bei Bedarf biete ich auch einen immunologischen Stuhltest an. Sprechen Sie mich gerne an.

Anmerkung zum „Krebsabstrich“:

Ein zytologischer Abstrich vom Muttermund (Portio) ermöglicht, nach einer speziellen Färbung der gewonnenen Zellen, eine genaue Aussage, ob ein entzündlicher Prozess am Muttermund stattfindet oder nicht. Diese, seit Jahrzehnten bewährte und kostengünstige Methode hat dazu beigetragen, die Erkrankungen an Gebärmutterhalskrebs in Deutschland deutlich zu vermindern. Die jährliche Abstrichuntersuchung kann frühzeitig kleineste Veränderungen aufzeigen. Eine Behandlung kann dann vorgenommen werden, bevor es zu einer Zellveränderung im Sinne einer Krebserkrankung kommt. Bei Untersuchungen der Krebszellen konnten Wissenschaftler nachweisen, dass in über 99% Humane Papilloma Viren für die Krebsentstehung verantwortlich gemacht werden können. Von diesen HP-Viren (kurz HPV) gibt es nach derzeitigem Stand ca. 180 Stämme. Vorallem ca. 20 Stämme werden als sogenannte Hochrisikostämme bezeichnet und für die Entstehung von Gebärmutterhalskrebs verantwortlich gemacht. Die Viren werden durch Geschlechtsverkehr übertragen. Wie bei den meisten Viruserkrankungen erkennt ein gesunder Organismus diese „fremden Zellen“ und bildet sogenannte Antikörper dagegen, um eine Infektion zu bekämpfen. Nach großen Studien kann man bei ca. 70 % der Gesamtbevölkerung HPV nachweisen. Da aber über 90% aller Menschen Antikörper dagegen bilden, kommt es nur bei ca. 1-2 % zu einer Entzündungsreaktion; bei Frauen am Gebärmuttermund  und -hals. Diese Entzündungsreaktionen können die Frauenärzte mit dem zytologischen Abstrich frühzeitig erkennen, und gegebenenfalls behandeln, ohne dass es zu einer Entstehung von Krebs kommen muss.

Die aktuelle Krebsvorsorgerichtlinie sieht einen zytologischer Abstrich für alle Frauen vom 21. bis zum 34. Lebensjahr, und für alle Frauen ab dem 35. Lebensjahr alle 3 Jahre einen zytologischen Abstrich sowie ein HPV-Abstrich vor.

Bei Auffälligkeiten sind individuelle Kontrollen vorgesehen.