Schwangerschaftsabbrüche


Ich biete in meiner Praxis medikamentöse Schwangerschaftsabbrüche an.

Sie benötigen dafür eine Bescheinigung über die Beratung nach §218 von einer autorisierten Stelle für Schwangerschaftskonfliktberatung und ggf. eine Kostenübernahmeerklärung Ihrer Krankenkasse.